Allgemeine Geschäftsbedingungen
(gültig ab 13.01.2026)
§1 Geltungsbereich
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für alle Dienstleistungen die durch building trust Hundetraining angeboten werden.
Die Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleistungen ohne vorherige Anerkennung der AGB ist nicht möglich. Es gilt immer die zum Zeitpunkt der Buchung aktuelle Fassung. building trust Hundetraining ist berechtigt die AGB zu ändern oder zu ergänzen. Die jeweils neue Fassung der AGB wird erst für neu durchgeführte Buchungen wirksam, es sei denn, die teilnehmende Person hat die neue Fassung für laufende Trainingsgebote akzeptiert. Abweichende Bedingungen der teilnehmenden Person werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn Building trust Hundetraining der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
§2 Vertragspartner und Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt Zustande zwischen
building trust Hundetraining - Sabrina Stiehler
Bruchgasse 17a
35305 Grünberg
+49 151 28181538
und einem/er VerbraucherIn oder UnternehmerIn.
VerbraucherIn ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.
UnternehmerIn ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
§3 Vertragsgegenstand
Der Vertragsschluss erfolgt mit der Buchungsbestätigung oder der Rechnungsstellung durch building trust Hundetraining.
Der Inhalt des Vertrages ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung bei Vertragsschluss.
§4 Pflichten der teilnehmenden Person
Mit Abschluss des Vertrages verpflichten sich die teilnehmenden Personen zu folgenden Regelungen:
1. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und in eigener Haftung der an der Dienstleistung teilnehmenden Person. building trust Hundetraining als Veranstalter haftet nicht für Schäden an Mensch oder Tier. Die teilnehmende Person haftet für die von sich und/oder seinem Hund verursachten Schäden, auch an Dritten. Die Haftung wird ausgeschlossen für Schäden, die durch Dritte und/oder deren Hunde verursacht werden.
2. Während der stattfindenden Dienstleistung ist den Anweisungen der Trainerin Folge zu leisten. Für Schäden, die die teilnehmende Person durch Missachtung dieser AGB, durch Missachtung der Verhaltensregeln oder der Anweisung des Veranstalters verursacht, haftet ausschließlich die teilnehmende Person. Die teilnehmende Person haftet ebenso für alle von der Perso selbst und ihrem Hund während der Veranstaltung verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Dies gilt insbesondere auch für fahrlässig herbeigeführte Schäden.
3. building trust Hundetraining übernimmt grundsätzlich keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Ausübung gezeigter oder erklärter Übungen entstehen. Dies beinhaltet ebenso Schäden durch andere, teilnehmende Hunde. Die teilnehmende Person hat eventuelle Begleitpersonen über die AGB und Verhaltensregeln in Kenntnis zu setzen.
4. Die teilnehmende Person verpflichtet sich zur Einhaltung der von building trust Hundetraining vorgelegten Verhaltensregeln
5. Mit Vertragsschluss versichert die teilnehmende Person, dass für den teilnehmenden Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht und er steuerlich gemeldet ist. Auf Anfrage von building trust Hundetraining sind die Nachweise darüber vorzuzeigen.
6. Mit Vertragsschluss versichert die teilnehmende Person, dass der teilnehmender Hund frei von Parasiten sowie ansteckenden Krankheiten ist und über einen altersentsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt. Sollten bei dem Hund Parasiten oder ansteckeckende Krankheiten nachgewiesen werden, übernimmt die/der HalterIn des Hundes evtl. anfallende Kosten zur Behandlung weiterer Tiere bzw. den Schadensersatz bei Infektion anderer teilnehmender Hunde / teilnehmender Personen. Die teilnehmende Person verpflichtet sich während des Verlaufs des Trainingsangebots, building trust Hundetraining sofort über ansteckende Krankheiten oder Parasitenbefall des teilnehmenden Hundes oder den Verdacht darauf zu informieren.
7. Die teilnehmende Person hat bei der Anmeldung die Pflicht, building trust Hundetraining über sämtliche im Leben des Hunden bereits stattgefunden sicherheitsrelevanten Vorfälle und Risiken in diesem Zusammenhang zu informieren. Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit des Hundes sind vor Aufnahme des ersten Trainingsangebotes anzugeben.
8. Die teilnehmende Person versichert seinen Hund tierschutzkonform zu halten und zu führen und auf schmerz- und schreckauslösende Mittel und Methoden im Umgang mit dem teilnehmenden Hund zu verzichten
9. Eine Teilnahme an den Dienstleistungen mit einem kranken Hund ist nur dann zulässig, wenn der Hund trotz Erkrankung fähig ist, an der gebuchten Dienstleistung teilzunehmen und diese Teilnahme unter Ausschluss jeglicher Schmerzen, Leiden oder Verschlimmerung des Allgemeinzustandes durchgeführt werden kann. Eine Gefährdung anderer Tiere (insbesondere Ansteckung) muss ausgeschlossen werden und die Trainerin einverstanden sein. Die fehlende Gefährdung muss evtl. durch ein tierärztliches Attest gegenüber der Trainerin nachgewiesen werden.
10. Die teilnehmende Person darf an den Veranstaltungen vorbehaltlich einer anderweitigen Absprache mit der Hundeschule nicht mit einer läufigen Hündin teilnehmen.
11. Die teilnehmende Person ist im Rahmen des Vertragsverhältnis zur Mitwirkung verpflichtet. Er/Sie wird die erforderlichen Mitwirkungshandlungen auf erstes Anfordern von building trust Hundetraining unverzüglich erbringen.
§5 Zahlungsbedingungen, Verzug
1. Die aktuellen Preise sind auf der von building trust vorgelegten Preisliste einzusehen. Wir behalten uns Preisanpassungen vor.
2. Die Vergütung für die jeweilige Dienstleistung ist nach Zugang der Buchungsbestätigung oder Rechnung in voller Höhe sofort zur Zahlung fällig.
3. Die teilnehmende Person kann entweder Bar oder auf das in der Rechnung angegebene Konto zahlen. Wird der Betrag Bar gezahlt, so ist er bis spätestens zu Beginn der gebuchten Dienstleistung zu begleichen.
4. Bei Einzeltrainings, Angeboten zur Hundebetreuung und je nach Absprache sind bei Anfahrten der Trainerin Fahrtkosten von der teilnehmenden Person zu zahlen. Die Höhe der Fahrtkosten belaufen sich ab einer Entfernung über 10km auf 0,50€/km und werden mit der Rechnungsstellung der gebuchten Leistung fällig, spätestens sind sie aber vor Beginn der Dienstleistung in bar zu entrichten.
5. Rabatte und Gutscheine gelten jeweils nur für den angegebenen Aktionszeitraum. Eine Berücksichtigung nach Ablauf des Aktionszeitraums ist nicht möglich. Eine Auszahlung von Gutscheinen und Rabatten ist ausgeschlossen.
6. Kommt die teilnehmende Person mit der Zahlung in Verzug, so gelten die gesetzlichen Regelungen über den Zahlungsverzug.
§6 Rücktritt für Teilnehmende
1. Die Anmeldung zu einer angebotenen Dienstleistung bei building trust Hundetraining ist verbindlich. Bereits gezahlte Gebühren werden nicht erstattet.
2. Die teilnehmende Person kann vor Beginn der gebuchten Dienstleistung zurücktreten, ein Rücktritt kann schriftlich oder in Textform erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei building trust Hundetraining. Im Falle eines Rücktritts kann building trust Hundetraining Ersatz für Aufwendungen verlangen. Die Stornobedingungen sind wie folgt:Bei Rücktritt/ Terminabsage weniger als 24 Stunden vor dem Termin werden 100 % der Gebühren berechnet.
3. Für eine Veranstaltung können gesonderte Stornobedinungen gelten. Diese werden mit der Anmeldung zur Veranstaltung bekannt gegeben. Erfolgt dieses nicht gelten diese Bedinungen.
4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.
§7 Rücktritt durch building trust Hundetraining
1. building trust Hundetraining behält sich vor bei Vorliegen eines sachlichen Grundes vollständig oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Ein solcher Rücktritt kann auch kurzfristig am Ort der Veranstaltung erfolgen. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere in den folgenden Fällen vor:
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Bei nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl. Die teilnehmende Person kann einen Ersatztermin beanspruchen oder bekommt die Gebühr erstattet.
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Akute Erkrankung der Trainerin: Erkrankt die Trainerin werden die teilnehmenden Personen, sofern für die Trainerin zumutbar, unverzüglich über den Ausfall informiert und die vereinbarte Dienstleistung abgesagt. Die teilnehmende Person hat einen Anspruch auf einen Ersatztermin.
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Höhere Gewalt: Ereignisse höherer Gewalt (z.B. unzumutbare Witterungsbedingungen, behördliche Anordnungen, Pandemie, Naturkatastrophen) berechtigen building trust Hundetraining die Dienstleistung oder Teile davon, um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, zu verändern oder abzusagen. Muss die vereinbarte Dienstleistung aufgrund von höherer Gewalt vollständig gestrichen werden hat die teilnehmende Person einen Anspruch auf einen Ersatztermin.
2. In folgenden Fällen ist es building trust Hundetraining vorbehalten, erforderlichenfalls die Trainingseinheit nach eigenem Ermessen abzubrechen oder Teilnehmer auszuschließen:
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Der Hund ist gesundheitlich so eingeschränkt, dass ein Training nicht möglich ist oder gegen das Tierschutzgesetz verstieße.
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Wenn die teilnehmende Person übertriebene Härte gegen den eigenen, und/oder andere Hunde anwendet und dies auch nach Aufforderung nicht unterlässt.
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Wenn die teilnehmende Person sich den Anweisungen der Hundeschule widersetzt und sich nicht an die beschriebenen Verhaltensregeln hält.
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Wenn das Vorzeigen der aus § 4 Abs. 5 geforderten Dokumenten nicht vollständig nachgekommen werden kann.
In diesen Fällen erhält die teilnehmende Person keinen Anspruch auf einen Ersatztermin und es erfolgt keine (anteilige) Rückerstattung der bereits bezahlten Gebühren. Die gebuchte Trainingseinheit ist im vollen Umfang zu bezahlen.
building trust Hundetraining behält sich ferner vor, die Buchung einer Dienstleistung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall wird eine bereits gezahlte Vergütung vollständig zurückerstattet.
3. Der Verstoß gegen die AGB oder Verhaltensregeln führt zum Ausschluss von der Veranstaltung bzw. der Dienstleistung ohne Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren.
§8 Versicherungsschutz
1. Die teilnehmende Person hat selbst für den Versicherungsschutz sich und den Hund zu sorgen.
§9 Haftung
1. building trust Hundetraining haftet gegenüber der teilnehmenden Person nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
2. Eine Haftung von building trust Hundetraining besteht insbesondere nicht für Schäden, die durch die Anwendung und Ausführung der von der teilnehmenden Person gezeigten und veranlassten Übung sowie für Schäden, die durch die teilnehmenden und/oder begleitende Hunde oder anderen Tiere der teilnehmenden Personen entstehen.
3. Die teilnehmende Person haftet für alle von sich selbst oder dem eigenen Hund während der stattfinden Dienstleistung verursachten Personen‑, Sach- und Vermögensschäden.
4. Während der stattfinden Dienstleistung ist den Anweisungen der Trainerin Folge zu leisten. Für Schäden, die der Teilnehmende durch Missachtung dieser AGB oder durch Missachtung der Anweisung der Trainerin verursacht, haftet ausschließlich die teilnehmende Person.
§10 Ausschluss einer Erfolgsgarantie
1. Ein Leistungserfolg bei teilnehmenden Personen bzw. Hunden kann nicht versprochen werden, da dieser maßgeblich von deren Mitarbeit und Umsetzung abhängt.
§11 Urheberrechte
1. building trust Hundetraining hat an allen Bildern, Filmen und Texten, die auf der Website veröffentlicht werden, sowie auf allen Unterlagen, die im Rahmen der Dienstleistung gezeigt und/oder ausgehändigt werden, Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte ist ohne schriftliche Zustimmung von building trust Hundetraining nicht gestattet.
2. Unterlagen, die im Zusammenhang mit den Dienstleistungen ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Zustimmung von building trust Hundetraining nicht vervielfältig, verarbeitet oder verbreitet werden.
§12 Bild‑, Video- und Tonmaterial
1. Den teilnehmenden Personen ist es nicht gestattet ohne schriftliche Zustimmung von building trust Hundetraining von Dienstleistungen angefertigte Fotos, Videos- und Tonaufnahmen zu veröffentlichen.
2. building trust Hundetraining und von uns beauftragte Dritte sind berechtigt, während einer Dienstleistung Bild- und Tonaufnahmen anzufertigen. Die Verwendung und Veröffentlichung obliegt building trust Hundetraining, sofern die teilnehmenden Personen dem nicht vor Veranstaltungsbeginn widersprechen.
§13 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn der Kunde die Bestellung als Verbraucher abgegeben hat und zum Zeitpunkt der Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hatte, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
2. Wenn es sich beim Kunden um einen Kaufmann i.S.d. des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam sein oder eine Lücke aufweisen, wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
